In seiner Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Damit ist die Versicherungspflicht für Baumaschinen 6-20 km/h nun definitiv vom Tisch.
Hamburg, 06.05.2024 – Nachdem der Bundesrat in einer Sitzung am 7. Februar 2024 seine Zustimmung nicht erteilt hatte, war der Vermittlungsausschuss angerufen worden. Dieser hat am 21. Februar einen Einigungsvorschlag beschlossen. Diesem Beschluss war ein monatelanger Prozess vorausgegangen.
Begonnen hat die Thematik mit einem Referentenentwurf, der bereits im März 2023 auf den Weg gebracht wurde. Dieser hatte schwerwiegende Änderungen in der Kfz-Versicherungspflicht vorgesehen, die vor allem Unternehmen betroffen hätten.
So war unter anderem vorgesehen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Arbeitsbühnen, Erntemaschinen oder Stapler mit einer Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht zu belegen, sofern sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6-20 km/h auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch viele Punkte ungeklärt blieben - beispielsweise die Regelung und Verantwortlichkeit für die Umsetzung bei einer Vermietung entsprechender Arbeitsmaschinen - war klar, dass die Konsequenzen zahlreiche Unternehmen in jeglicher Größe betreffen würde.
Umgesetzt werden sollte die Neuregelung ursprünglich bis zum 23.12.2023.
Noch im Dezember waren die offenen Fragen nicht geklärt, womit es wahrscheinlicher wurde, dass die Umsetzung der neuen Richtlinie sich wohl auf das erste Quartal 2024 verschieben würde.
Am 14. Dezember 2024 traf der Bundestag eine Entscheidung zum Thema der Änderungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese bezog sich vor allem auf den Termin zur Umsetzung, der nun auf Januar 2025 verschoben wurde. Ab diesem Termin sollten dann Arbeitsmaschinen betroffen sein, die auf öffenltichen Straßen benutzt würden.
Ebenso betroffen waren auch Fahrzeuge, die bei Motorsport-Veranstaltungen abseits des Straßenverkehrs benutzt würden.
Der Bundesrat hat dieser Entscheidung jedoch nicht zugestimmt, woraufhin die Bundesregierung am 7. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen hat.
Am 21. Februar hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag beschlossen, der vorsieht, die ursprünglich geplante Neuregelung der Kfz-Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h komplett zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss beizubehalten.
Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag diese Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen. Am 22. März 2024 hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
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