Wenn Gebäude, Einrichtungen und Vorräte durch Feuer oder Sturm Schaden nehmen, greift die Sachversicherung. Der Versicherungsnehmer wähnt sich gut geschützt – doch immer wieder unterschätzen Versicherungsnehmer das Risiko einer möglichen Unterversicherung, so die Erfahrung bei GGW.
Hamburg, 28.02.2019 – Nur wenn die Versicherungssumme in ausreichender Höhe gewählt wird, kann eine Entschädigungszahlung im Schadenfall die Kosten für eine Neuanschaffung oder einen Neubau auffangen. Doch oft werden Versicherungssummen zu niedrig angesetzt oder nicht entsprechend angepasst. So entstehen – meist unbewusst und unbemerkt – zum Teil hohe finanzielle Risiken. „Im Schadenfall bedeutet eine zu niedrige Versicherungssumme, dass die Versicherung den Schaden nur anteilig erstattet, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert“, erläutert Nico Emde, Leiter der Sach-/Industriesparte bei GGW. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme oft 5 bis 25 Prozent niedriger liegt als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Bei einer Differenz von 25 Prozent kann das im Ernstfall schmerzhafte Folgen haben“, so der Sachversicherungsexperte.
Oft wird bereits von Beginn an eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt. Darüber hinaus passiert es aber auch, dass neue Investitionen der Versicherung oder dem Makler nicht oder nicht richtig gemeldet werden. „Es kommt beispielsweise vor, dass bei gebraucht gekauften Maschinen der Kaufpreis als Versicherungswert angegeben wird“, sagt Emde. „Das ist aber falsch – es muss der aktuelle Neuwert versichert sein. Denn im Fall eines Totalschadens soll die Versicherung ja auch die Summe für eine Neuanschaffung zur Verfügung stellen.“ Das Gleiche gilt für rabattiert gekaufte oder geleaste Güter. Auch in diesem Fall muss der volle Neuwert zur Berechnung der Versicherungssumme zum Tragen kommen.
Versicherungssumme: 8 Mio. Euro
Tatsächlicher Wert: 10 Mio. Euro => Die Unterversicherung beträgt 20 Prozent. Sturmschaden: 1 Mio. Euro
Entschädigung: 0,8 Mio. Euro => Die Entschädigungssumme reduziert sich ebenfalls um 20 Prozent. Erklärung: Obwohl das Gebäude insgesamt mit 8 Mio. Euro versichert ist, wird die Entschädigung nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert erstattet (§75 VVG). In diesem Fall beträgt die Entschädigung 800.000 €, was für das Unternehmen einen Schaden von 200.000 € bedeutet.
Um das Risiko der Unterversicherung zu minimieren, lassen sich mit den Versicherern bestimmte Vereinbarungen treffen:
„Wer auf der sicheren Seite sein will, dem empfehlen wir die Erstellung eines Wertgutachtens seiner Gebäude und Güter durch unabhängige Sachverständige und die anschließende Überprüfung der Versicherungssummen in den Verträgen“, sagt Emde. „Gerne stehen wir bei Fragen zum Thema und der Suche nach Sachverständigen zur Seite.“ Sie haben Fragen zum Thema Unterversicherung? Sprechen Sie uns an! Nico Emde
Leiter Sach-/Industrie
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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