Kommt es im Betrieb eines Zulieferers oder Abnehmers zu einem Sachschaden, kann dies zur Beeinträchtigung der Produktion und möglicherwiese sogar zur Betriebsunterbrechung im eigenen Unternehmen führen. Für manch ein Unternehmen kann ein solches Risikoszenario existenzbedrohend werden.
Düsseldorf, 19.04.2017 – Mit der Reduzierung von Reservekapazitäten und Lager und der gleichzeitigen Umstellung auf bspw. Just-in-Time-Produktion und Outsourcing sind die Abhängigkeiten von anderen Unternehmen zudem stark gestiegen. Störungen in dem Geflecht der gesamten Lieferkette sind besonders kritisch und können Unternehmen regelrecht ausbremsen.
Die Ertragsausfall-Versicherung des eigenen Unternehmens bietet keine oder eine nur sehr eingeschränkte Deckung, da es keinen Sachschaden im eigenen Unternehmen gab. Gleiches gilt, wenn sich ein Schaden in der Nachbarschaft ereignet hat und es hierdurch zu Schäden infolge von Nutzungsbeschränkungen von Betriebsanlagen kommt oder Ausfälle externer Versorgungsleistungen (z.B. Strom oder Telekommunikationsleistungen) den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen. In die Ertragsausfall-Versicherung können diese sogenannten Rückwirkungsschäden eingeschlossen werden. Sie schützen vor Störungen innerhalb der Lieferanten-Abnehmer-Kette. Damit sind klassische Ereignisse versichert (z.B. ein Brand oder Naturgefahren), die beim Lieferanten oder Abnehmer eintreten und eine direkte Auswirkung auf den versicherten Betrieb haben. Möglich ist auch der Abschluss einer „Supply Chain-Cober-Versicherungen“, die weit umfänglicher die Absicherung von Lieferketten vornimmt und zudem bei der Identifizierung von Maßnahmen zum Schutz von Lieferketten unterstützt.
Die Risikoszenarien verändern sich nicht nur mit der Entwicklung eines Unternehmens, sondern auch durch Entwicklungen bzw. Veränderungen in ihrer Zuliefer-Abnehmer-Kette. Die Deckung und Versicherungssumme der Ertragsausfall-Versicherung müssen entsprechend immer im Auge behalten und gegebenenfalls angepasst werden. Die Analyse und Bewältigung des Sach- und Betriebsunterbrechungsrisikos bleibt immer eine Daueraufgabe für das Unternehmen. Zum einen, weil nicht alle Ereignisse versichert werden können und zum anderen, weil mit Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen Gefahrenpotenziale verringert werden können. Versicherungslösungen helfen ja leider bekanntlich erst nach einem eingetretenen Schaden.
Die von einem Ausfall betroffenen Unternehmen sind versichert, sofern eine Ertragsausfall-Versicherung besteht, die auch das Zulieferer- und Abnehmer-Rückwirkungsrisiko beinhaltet.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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