RWB-Artikelreihe: Artikel 3 – Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG): Ab dem 17. Dezember 2023 auch für Kanzleien ab 50 Mitarbeitern verpflichtend

Bis­lang wa­ren Kanz­lei­en/Un­ter­neh­men mit we­ni­ger als 250 Mit­ar­bei­ten­den von den Re­ge­lun­gen des Hin­SchG aus­ge­nom­men. Ab dem 17. De­zem­ber 2023 tritt die nächs­te Stu­fe in Kraft.

Hamburg, 23.11.2023 – Durch die­se nächs­te Stu­fe wird das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (Hin­SchG) auch für Kanz­lei­en ab 50 Mit­ar­bei­tern ver­pflich­tend. Die­se Re­ge­lung folgt der Um­set­zung der EU-Whist­leb­lo­wer-Richt­li­ni­en in Deutsch­land seit An­fang Ju­li 2023.


Inhalt des Gesetzes

Pflichten für Ihre Kanzlei:

  • Un­ter­neh­men müs­sen ih­re Be­schäf­tig­ten über die Mög­lich­kei­ten in­for­mie­ren, rechts­wid­ri­ge Hand­lun­gen über in­ter­ne oder ex­ter­ne Mel­de­ka­nä­le zu mel­den.
  • Ein ge­setz­li­cher Pflich­ten­ka­ta­log der Mel­de­stel­le re­gelt Ein­gangs­be­stä­ti­gung, Auf­klä­rung des Sach­ver­hal­tes, Fol­ge­maß­nah­men und Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten.

Anforderungen an die interne Meldestelle:

  • Meldungen können mündlich, schriftlich oder persönlich abgegeben werden.
  • Eingänge müssen innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden.
  • Über ergriffene Folgemaßnahmen muss innerhalb von drei Monaten informiert werden.

Umsetzung der Meldestelle:

Die Mel­de­stel­le kann durch ei­ne Ein­heit aus Mit­ar­bei­ten­den oder ei­nen Drit­ten ein­ge­rich­tet wer­den. Die Ver­ant­wor­tung für die Be­he­bung des ge­mel­de­ten Ver­sto­ßes liegt beim Ar­beit­ge­ber.

Was GGW für Sie tun kann

Für die Ein­rich­tung ei­ner in­ter­nen Hin­weis­ge­ber­stel­le bie­tet GGW ei­ne in­di­vi­du­ell auf Kanz­lei­en aus­ge­rich­te­te Lö­sung an. Dies er­leich­tert Ih­nen die Im­ple­men­tie­rung und den Be­trieb ei­nes Mel­de­ka­nals.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Leo Hebbeler
Veröffentlicht: 23.11.2023
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