Stellen Sie sich vor, Ihr Agrarbetrieb liefert regelmäßig vertragsgemäß Getreide an einen Handespartner, der jedoch noch vor der Bezahlung insolvent wird. Diese Situation kann für mittelständische Agrarunternehmen existenzbedrohend sein. Wie können Sie sicherstellen, dass Sie trotz der Insolvenz Ihres Handelspartners Ihr Geld erhalten?
Hamburg, 22.08.2024 – In Deutschland gibt es verschiedene Methoden, um Gelder und somit auch die Liquidität Ihres Unternehmens zu sichern. Grundlegend ist zu sagen, dass im deutschen Getreidehandel die Einheitsbedingungen und die Regelungen der Deutschen Getreide- und Produktenbörsen als Grundlage dienen, welche sich seit über 90 Jahren etabliert hat.
Im Falle einer Insolvenz Ihres Handelspartners ist vor allem entscheidend,
Hier greift der sogenannte verlängerte Eigentumsvorbehalt nach §§ 41, 42 der Einheitsbedingungen. Dieser ermöglicht es, dass der Händler Ihr Getreide weiterverkauft und das Geld in Ihrem Namen entgegennimmt. Auch nach dem Eintritt der Insolvenz kann unter dem Umstand, dass der Käufer des Getreides noch nicht an den Händler geleistet hat, die Forderung durch Ihr Unternehmen bestehen.
Sollten diese Maßnahmen nicht mehr möglich sein, so bleibt Ihnen letztlich nur die Forderung zur Insolvenztabelle. Um eine solche Situation zu vermeiden, können Sie aber bereits vorab prophylaktische Maßnahmen ergreifen:
Grundsätzlich wird der Kaufpreis bei Lieferung auf Ziel sofort fällig, wenn berechtigte Zweifel an der Solvenz des Käufers benannt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dieser seine Zahlungen einstellt, Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird. Selbiges gilt auch, wenn der Käufer mit einem Betrag, der eine Rate übersteigt, in Verzug gerät. In diesem Fall kann Ihr Unternehmen weitere Lieferungen zurückhalten und – nach angemessener Fristsetzung – Schadensersatz statt der Leistung oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Das Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberührt.
Auch die Gerichtsbarkeit, an die Sie sich wenden können, ist hier entscheiden. Streitigkeiten zwischen Landwirten und Landhändlern werden regelmäßig vor den Schiedsgerichten der Deutschen Getreide- und Produktenbörsen entschieden. Sofern der Landhändler auf Anforderung des Landwirts binnen dreier Tage die Bestimmung des Schiedsgerichts unterlässt, geht das Recht der Bestimmung auf den Landwirt über. Übt der Landwirt dieses Recht nicht seinerseits innerhalb dreier Geschäftstage aus, so tritt der vorige Zustand wieder ein.
Neben der Verhandlung vor dem Schiedsgericht besteht auch die Möglichkeit, einredefreie Forderungen, die bis zum Tage der Klageerhebung bestehen, vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit – also den Amtsgerichten, Landgerichten etc. – zu klagen.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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