Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine in der Regel tödlich endende Seuche für Wild- und Hausschweine. Seit einiger Zeit breitet sie sich in Osteuropa – überwiegend unter Wildschweinen – aus und rückt dabei zunehmend nach Westen.
Hamburg, 07.09.2018 – Die Länder Polen und Tschechien sind bereits betroffen. Einen wirksamen Impfstoff, wie etwa für die klassische Schweinepest, gibt es nicht. In Deutschland sind Erkrankungen und der Verdacht darauf beim Veterinäramt anzuzeigen. Als Grund für die derzeitige Ausbreitung vermuten Experten die Verschleppung der Erreger durch Reisende oder Transporte aus den betroffenen Gebieten.
Laut Bundesregierung wurden in Deutschland im Jahr 2017 ca. 60 Mio. Schweine geschlachtet. Über 4.000 Betriebe sind für die Schweineschlachtung zugelassen. Auch wenn die ASP und der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch für Menschen nicht gefährlich sind, hätte eine Einschleppung nach Deutschland schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Wild- und Hausschweinbestände. In der Folge wären die landwirtschaftliche Produktion, die Weiterverarbeitung und der Export (2017 gingen 2,4 Millionen Tonnen Schweinefleisch aus Deutschland allein nach China) betroffen.
Bereits bei einem infizierten Wildschwein würde ein 15-Kilometer-Radius um die Fundstelle als gefährdetes Gebiet ausgerufen, in dem ein Transportverbot für Hausschweine gilt. Ausnahmen sind möglich, erfolgen jedoch nach strengen Regeln. So müssen Schweine beispielsweise innerhalb von 24 Stunden vor dem Versand negativ auf ASP getestet sein. Das Veterinäramt hebt den Gefährdungsstatus des Gebiets frühestens sechs Monate nach dem letzten Nachweis von ASP wieder auf. Viele Importländer von Schweinefleisch bestehen jedoch auf Zertifikate, die bestätigen, dass im jeweiligen Land keine Afrikanische Schweinepest auftritt. Für den Fall, dass die ASP bei einem Hausschwein festgestellt wird, müssen alle Schweine des Betriebs gekeult werden. Hier würden gleich zwei Schutzbereiche – ein Sperrbezirk und eine Beobachtungszone – mit einem Transportverbot von mindestens 30 Tagen errichtet. Für Schlachtereien oder die Fleisch verarbeitende Industrie bedeutet das im Ernstfall eine rückläufige Auftragslage, Umsatzeinbußen und im schlimmsten Fall sogar Betriebsstillstand oder drohende Produktrückrufe.
Einige der vorgenannten Risiken lassen sich mit entsprechenden Versicherungslösungen abdecken. Im Fall der Betriebsunterbrechung durch ASP bieten einige wenige Versicherer Sonderlösungen für den Ertragsausfall an. Ob und wie eine Produkthaftpflichtversicherung im Fall von ASP greift, ist vom Einzelfall abhängig. Hier sollten die Versicherungsverträge genau geprüft werden, insbesondere dann, wenn Firmen die erweiterten Haftungsbedingungen ihrer Abnehmer bestätigen und versichern, dass ihre Produkte frei von ASP sind. GGW unterstützt Sie bei der Ermittlung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs und der Überprüfung Ihrer Versicherungsverträge im Hinblick auf die erweiterte Vertragshaftung. Wichtig ist in diesem Fall, vorausschauend vorzusorgen – und zwar bevor der erste Fall in Deutschland auftritt. Denn ab dann wird es zunehmend schwierig werden, einen adäquaten Versicherungsschutz sicherzustellen. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an! Klaus-Dieter Zühr, Partner der GGW Gruppe
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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